Auf Ende Jahr 2025 hat Werner Becker seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat eingereicht. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 ist auf den Sonntag, 30. November 2025, angesetzt worden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen sGS 125.3 (WAG).

Abgabetermin Wahlvorschläge
 Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 ff. WAG müssen bis spätestens Mittwoch, 1. Oktober 2025, 16.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht zu Wahrung der Einreichefrist.

Zweiter Wahlgang
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Wahlvorschläge müssen bis am Dienstag, 6. Januar 2026, 16.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, eingereicht werden. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.