Der Gemeinderat hat am 9. September 2025 in Anwendung von Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
 

Sondernutzungsplan Gewässerraum Obersee

2. Änderung Überbauungsplan Seeufergestaltung
 

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. von Montag, 20. Oktober 2025 bis Dienstag, 18. November 2025, bei der Gemeindekanzlei Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon öffentlich auf und können unter www.publikationen.sg.ch und www.schmerikon.ch eingesehen werden.

Gemäss Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes eine persönliche Anzeige.
 

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan Gewässerraum Obersee sowie gegen die 2. Änderung des Überbauungsplans Seeufergestaltung, beim Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, abgek. VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.