Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 1. Juli 2025 das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen und den Gebührentarif für die Kontrolle der Feuerungsanlagen der Gemeindefachstelle der Gemeinde Schmerikon genehmigt.

Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen ist gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schmerikon dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dieses hat vom 20. August 2025 bis 29. September 2025 (40 Tage) stattgefunden.

Der Gemeinderat mit Beschluss vom 21. Oktober 2025 festgestellt, dass gegen das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde.

Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen und der Gebührentarif für die Kontrolle der Feuerungsanlagen der Gemeindefachstelle der Gemeinde Schmerikon werden ab 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.