Der Steuerpflichtige, Hold, Daved, geb. 18.06.1989, von Arosa GR, früher wohnhaft gewesen Sennhüttenstrasse 53, 8716 Schmerikon, jetzt unbekannten Aufenthaltes, hat weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht, noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet. Er wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Schmerikon einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG bzw. Art. 130 Abs. 2 DBG eine Ermessensveranlagung vorgenommen.
Schmerikon, 30.10.2025
Gemeindesteueramt Schmerikon