Fakultatives Referendum nach Art. 23 und 73 Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie 13 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schmerikon:
Im Zusammenhang mit der Bildung einer gemeinsamen regionalen Bevölkerungsschutzorganisation in Ablösung der bisherigen lokalen und regionalen Bevölkerungsschutzorganisationen bzw. Führungsstäbe wird dem fakultativen Referendum unterstellt:
Gegenstand:
Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Amden, Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schänis, Schmerikon, Uznach und Weesen betreffend Bevölkerungsschutzorganisation Region Zürichsee-Linth,
verbunden mit der Aufhebung der Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Rapperswil-Jona, Eschenbach und Schmerikon über den Regionalen Führungsstab See-Linth (RFS See-Linth)
Beschluss des Gemeinderats Schmerikon vom 18. November 2025
Referendumsfrist:
12. Januar 2026 bis 20. Februar 2026 (40 Tage)
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage:
Gemeindekanzlei Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, 3. Obergeschoss
Quorum für das Zustandekommens eines Referendumsbegehrens:
240 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen an:
Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon