In Anwendung von Art. 27 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen (sGS 458.11) und Art. 24 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Schmerikon teilt der Gemeinderat mit:
Aufhebung von Urnennischen nach Ablauf der Grabesruhe
Vorgesehen ist die Aufhebung der Urnennischen von Personen, die vor dem 31. Dezember 2012 verstorben sind. Nicht aufgehoben werden Nischen, die weitere Urnen von später verstorbenen Personen enthalten. Sofern die Adressen den Angehörigen bekannt sind, erfolgt eine persönliche Anzeige.
Angehörigen die die Urnen oder die Nischenplatte gerne entgegen nehmen wollen, melden sich bitte bis zum 31. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung. Nach Ablauf dieser Frist wird der Werkdienst die Nischen räumen und die Asche bestatten.
Schmerikon, 3. Februar 2026
Der Gemeinderat