Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen nach Ermessen

(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)

Der Steuerpflichtige, Hold, Daved, geb. 18.06.1989, von Arosa GR, früher wohnhaft gewesen Sennhüttenstrasse 53, 8716 Schmerikon, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:

  • Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2024
  • Direkte Bundessteuer (dBSt) 2024

Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt 8716 Schmerikon zur Einsichtnahme auf.

Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 und für die Direkte Bundessteuer 2024 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Politische Gemeinde Schmerikon. IBAN-Nr. CH43 0900 0000 9000 2328 1.

Schmerikon, 4. März 2026