Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung; Mahnung (Art. 168 Abs. 3 StG; Art. 124 Abs. 3 DBG)
Der Steuerpflichtige, Hold, Daved, geb. 18.06.1989, von Arosa GR, früher wohnhaft gewesen Sennhüttenstrasse 53, 8716 Schmerikon, jetzt unbekannten Aufenthaltes, hat weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht, noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet. Er wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 05.05.2025 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 14 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Schmerikon einzureichen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Frist einzuhalten, können Sie beim Steueramt eine Fristverlängerung beantragen.
Schmerikon, 4. März 2026