Die Säntisstrasse erfüllt die gültigen Anforderungen für eine hinreichende Erschliessung aller Grundstücke aufgrund einer fehlenden öffentlich-rechtlich klassierten Wendemöglichkeit nicht. Im Rahmen eines Bauprojekts plant eine Bauherrin auf ihrem Grundstück eine Wendeanlage. Die politische Gemeinde prüft alternativ dazu, ob ein normgerechter Wendehammer nicht am Ende der Säntisstrasse in Richtung Bahndamm machbar ist. Das Vorprojekt liegt vom 1. bis zum 30. Juni 2026 zur Mitwirkung auf.