Die Obstwachsstrasse erfüllt die gültigen Anforderungen für eine hinreichende Erschliessung aller Grundstücke nicht und bedarf einer baulichen und konzeptionellen Umgestaltung. Der Gemeinderat sieht die Einführung eines Einbahnregimes bergwärts sowie eines, einzig für PWs, zulässigen Gegenverkehrs im Abschnitt Seeblickweg bis Oberseestrasse vor. Das Vorprojekt liegt vom 1. bis zum 30. Juni 2026 zur Mitwirkung auf.