Die Seeblickstrasse erfüllt die gültigen Anforderungen für eine hinreichende Erschliessung aller Grundstücke aufgrund einer fehlenden öffentlich-rechtlich klassierten Wendemöglichkeit nicht. Bauprojekte werden hierdurch in Rekursverfahren behindert. Im Rahmen eines Bauprojekts plant daher eine Bauherrin eine Wendeanlage, die allen Anwohnenden der Seeblickstrasse zugutekommt. Das Projekt liegt vom 8. Juni bis zum 6. Juli 2026 zur Mitwirkung auf.

Der Gemeinderat hat am 8. Januar 2026 (Geschäft-Nr. 2026-007) die Richtlinie Erschliessungsstrassen für die politische Gemeinde Schmerikon 2026 als anwendbar ab 1. Januar 2026 anerkannt. Die Seeblickstrasse ist aufgrund des Erschliessungsvolumens ein Zufahrtsweg B mit bis zu 50 Wohneinheiten. Hierzu enthält die Richtlinie, dass für Sackgassen eine Wendeanlage vorhanden sein muss. Steht keine zur Verfügung, so gilt nach neuer Praxis der Rechtsabteilung des Baudepartements jegliche Liegenschaft entlang der Strasse als nicht hinreichend erschlossen. Die Sicherung der Wendemöglichkeit durch privatrechtliche Dienstbarkeitsverträge wird nicht (mehr) anerkannt. Entsprechend werden Rekurse zu Baubewilligungen an diesen Strassen gutgeheissen (siehe Beispiel Breitestrasse).

An der Seeblickstrasse 7 und 8 sind Neubauten geplant. Die bestehenden Bauten werden rückgebaut. Auf dem Grundstück Nr. 1002 und Nr. 1394 der FS Haus AG, Uznach wird ein Doppeleinfamilienhaus erstellt. Diese Baubewilligung wurde am 18. Februar 2025 erteilt. Sie ist in Rechtskraft erwachsen. Daher konnten hier die Arbeiten bereits aufgenommen werden.

Auf dem Grundstück Nr. 994 der Living Well AG, Schmerikon wird ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen geplant. Diese Baubewilligung wurde am 5. November 2024 erteilt. Gegen die abgewiesenen Einsprachen wurde bei der Rechtsabteilung des Baudepartements u.a. wegen der Erschliessung rekurriert. Das Verfahren ist derzeit sistiert. Die Bauherrschaft ist bestrebt, durch ein Strassenbauprojekt für eine Wendemöglichkeit in Verbindung mit einem Teilstrassenplan die hinreichende Erschliessung herzustellen. Entsprechend hat Living Well AG die Brunner + Partner AG, Eschenbach mit der Projektierung beauftragt.

Das Strassenprojekt und der Teilstrassenplan liegen nun vor. Der Gemeinderat hat diese am 26. Mai 2026 zustimmend zur Kenntnis genommen und die öffentliche Mitwirkung angeordnet. Diese findet wie folgt statt:

 

Datum vom:  8. Juni 2026

Datum bis: 6. Juli 2026

Planauflage:  Gemeindehaus Schmerikon

https://www.schmerikon.ch/