Das Initiativbegehren «Zentrumsgestaltung – Ortsdurchfahrt – Tiefgarage» ist zustande gekommen . Die Urnenabstimmung findet am 27. September 2026 statt. Die Stimmberechtigten entscheiden über die Aufhebung des Baukredits vom 26. September 2021 oder bei Ablehnung, die weitere Umsetzung wie vorgesehen.
An seiner Sitzung vom 9. Juni 2026 hat der Gemeinderat festgestellt, dass das Initiativbegehren «Zentrumsgestaltung – Ortsdurchfahrt – Tiefgarage» zustande gekommen ist. Die Stimmregisterführerin hat die 262 Unterschriftenbögen-/blätter überprüft und mit 646 gültigen Unterschriften beglaubigt.
Das durch die Stimmberechtigten an der Urne zu entscheidende Initiativbegehren lautet: «Der Beschluss der Bürgerschaft der politischen Gemeinde Schmerikon vom 26. September 2021 über den Baukredit zur Zentrumsgestaltung über CHF 12'372'000 wird aufgehoben». Bei einer Annahme der Initiative wird die Platzgestaltung mit Tiefgarage der Gemeinde nicht realisiert. Über das weitere Vorgehen mit dem koordiniert aufgelegenen Kantonsstrassenprojekt muss das Tiefbauamt des Kantons entscheiden.
Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab. Er unterbreitet der Bevölkerung keinen Gegenvorschlag. Die kommunale Urnenabstimmung findet am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 27. September 2026 statt.
Die Visualisierung und der link geben den Planungsstand zum Zeitpunkt der Abstimmung von 2021 wieder mit den Plangrundlagen der öffentlichen Auflage von 2023. Aktuell finden Einspracheverhandlungen statt.