Am Sonntag, 27. September 2026, fand folgende kommunale Volksabstimmung statt:
Initiative «Zentrumsgestaltung-Ortsdurchfahrt-Tiefgarage»
Das Protokoll der Volksabstimmung findet sich im Anhang zu dieser Publikation.
Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von 14 Tagen seit der Abstimmung kann beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde gegen die Abstimmung erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 163 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2].