Der Gemeinderat beabsichtigt den Erlass des Reglementes über das Parkieren auf öffentlichem Grund, gestützt auf Art. 21 Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgek. StrG). Er eröffnet dazu das Mitwirkungsverfahren zum folgendem Dokument:

- Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund

Die Unterlagen der Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 18. August 2025 bis 16. September 2025 im Gemeindehaus Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, oder im Internet unter https://www.schmerikon.ch eingesehen werden.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, eingereicht werden.