Das Protokoll der Bürgerversammlung vom 30. März 2026 der Politischen Gemeinde Schmerikon liegt in Anwendung von Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2, abgek. GG) in der Zeit vom 13. bis 27. April 2026 öffentlich auf im Gemeindehaus Schmerikon, 3. OG, Abteilung Gemeindekanzlei. Das Protokoll kann auch unter www.schmerikon.ch, Rubrik Neuigkeiten, digital eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben. Die Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgek. VRP) über die Erhebung von Rekursen werden sachgemäss angewendet.