im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 und 139 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgek. PBG).
Bauherrschaft:
Walter Meyer Immobilien AG, Oberseestrasse 10, 8716 Schmerikon
Projektverfasser:
Feusi Architektur AG, Hauptplatz 2, 8640 Rapperswil
Bauvorhaben:
Abbruch bestehendes Einfamilienhaus und Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Erdsonden-Wärmepumpen
Lage:
GS-Nr. 894, Säntisstrasse 18
Auflage:
16. bis 29. Oktober 2026
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des PBG sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.