Seit jeher besteht in Schmerikon die Problematik, dass in den Schulhäusern Sand und Zentral keine ausgeglichenen Klassen gebildet werden können, aufgrund der Kriterien Leitung, Migrationshintergrund, Teilleistungsschwächen etc.). Dies ist vor allem auf die bestehenden Einteilungszonen Ost, Mitte, West des Zuteilungsreglements aus dem Jahr 2018, welche einen grösseren Spielraum verhindern, zurückzuführen.

Die Einteilungsvoraussetzungen haben sich in den vergangenen Jahren nochmals zusätzlich erschwert, da in der Zone Ost eine zunehmende Anzahl Kinder mit Defiziten im Sozialverhalten, gepaart mit reduzierten schulischen Leistungsmöglichkeiten bestehen. Der Umstand der unausgeglichenen Klassen führt vor allem im Schulhaus Sand zu unbefriedigenden Zuständen in den einzelnen Klassen. Die erschwerten und sehr aufwändigen Umstände erhöhen den Betreuungsaufwand in den Klassen enorm. Leistungsfortschritte können zum Teil nicht mehr gemäss Lehrplan erreicht werden. Darunter leidet vor allem das Mittelfeld der Klassen und die Chancengleichheit ist damit vielfach nicht mehr gegeben.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Schuldirektion zusammen mit den Schulleitungen das bestehende Zuteilungsreglement neu erarbeitet, um dem vorerwähnten Umstand Rechnung zu tragen. Das bisherige Reglement hat lediglich das Kriterium Wohnen berücksichtigt. Neu werden Zuteilungskriterien wie Schulweg, Klassengrösse, Förderbedarf, Muttersprache, Sozialgefüge und Geschlecht angewendet. Mit der Anwendung dieser absteigenden priorisierten Zuteilungskriterien wird ermöglich, dass die Klassen in ihrer Zusammensetzung ausgeglichener geführt werden können, die vor allem in Anbetracht der Standorte der Schulhäuser Sand und Zentral.

Das Zuteilungsreglement untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses erfolgt in der Zeit vom 12. Februar 2026 bis 23. März 2026. Das Reglement kann eingesehen werden auf der Homepage der Gemeinde Schmerikon, www.schmerikon.ch, oder am Schalter der Gemeindekanzlei im 3. Obergeschoss des Gemeindehauses.