im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 und 139 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgek. PBG).

Bauherrschaft:

STWEG Rosengarten 28 + 30, vertreten durch Fluri Immobilien- & Verwaltungs AG, Churerstrasse 28, 8852 Altendorf

Projektverfasser:

as baurealisierung gmbh, Sandstrasse 4, 8716 Schmerikon

Bauvorhaben:

Energetische Dachsanierung und neuer Fassadenanstrich an den Mehrfamilienhäusern Assek. Nr. 1045, Rosengartenstrasse 28 + 30

Lage:

GS-Nr. 1056, Rosengartenstrasse 28 + 30

Auflage:

23. Oktober bis 5. November 2026 im Gemeindehaus, 3. OG

Einsprachen:

Gemäss Art. 153 ff. des PBG sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.