Sachverhalt
In der Gemeinde Schmerikon wurde die Waldbrandgefahr von der Stufe 4 (grosse Gefahr) auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) zurückgestuft. Das durch Zirkulationsbeschluss vom 2. September 2026 erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird daher aufgehoben.
Allgemeinverfügung
- Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Schmerikon wird das Erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Mittwoch, 28. Oktober 2026, 12:00 Uhr aufgehoben.
- Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrungen
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Zirkulationsbeschluss vom 26. Oktober 2026
GEMEINDERAT SCHMERIKON