Sachverhalt

In der Gemeinde Schmerikon wurde die Waldbrandgefahr von der Stufe 4 (grosse Gefahr) auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) zurückgestuft. Das durch Zirkulationsbeschluss vom 2. September 2026 erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird daher aufgehoben.

Allgemeinverfügung

  1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Schmerikon wird das Erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Mittwoch, 28. Oktober 2026, 12:00 Uhr aufgehoben.
     
  2. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrungen

Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Zirkulationsbeschluss vom 26. Oktober 2026

GEMEINDERAT SCHMERIKON