Er hat:
- Kenntnis genommen von der erfolgreichen Umstellung von der Informatiklösung LOGANTO-Einwohner zu Innosolv. Das Einwohneramt wird zudem ermächtigt, die nicht automatisch ausgelösten Mutationen der Einwohnerdaten, separat aufzubereiten und ausgewählten Institutionen in geeigneter Form zukommen zu lassen.
Die Fachapplikation LOGANTO-Einwohner, welche Abraxas bei 73 St. Galler Gemeinden im Einsatz hat, wurde durch den neuen strategischen E-Government-Service DME abgelöst. eGovernment St. Gallen digital (eGov SG) hat die Fachlösung INNOSOLV Einwohner als Service beschafft und stellt diesen sämtlichen St. Galler Gemeinden zur Verfügung. Die neue Software ist eine modular aufgebaute Lösung. Sie unterstützt die Verwaltung von Personen, Unternehmen, Gebäuden, Grundstücken sowie optional das Hunde- und Gebührenwesen. Die Lösung erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. Der Migrationsprozess ist nun abgeschlossen.
Diverse Organisationen haben ein Interesse an Einwohnerdaten. Mit der bisherigen Applikation wurden Mutationen zum Zweck der Meldung von Ereignissen (Geburt, Zuzug etc.), zum Zweck der Auskunftserteilung oder für Bescheinigungen aufbereitet und diversen Empfängern, unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, zugestellt. Die Gemeindekanzlei hat die Umstellung der Informatiklösung zum Anlass genommen, die Grundlagen hinsichtlich Datenschutz nochmals zu prüfen und hat festgestellt, dass die Vorgaben nach wie vor ihre Gültigkeit haben. Mit der neuen Einwohneramt-Applikation können die Mutationsmeldungen jedoch ausgewählten Institutionen nicht mehr automatisch versendet werden. Der Gemeinderat ermächtigt daher das Einwohneramt die Daten in geeigneter Form aufzubereiten und zuzustellen.
- eine Anfrage von Eltern von Schulkinder im Einzugsgebiet des Schulhauses Sand beraten. Die Eltern stellen der Schule Schmerikon den Antrag zur Einrichtung eines Mittagstisches und einer Tagesstruktur im Schulhaus Sand. Sie stellen fest, dass derzeit ein solches Angebot ausschliesslich im Schulhaus Zentral zur Verfügung steht. Kinder, die das Schulhaus Sand besuchen, müssten dafür täglich zum Zentral laufen, unabhängig von Wetter, Alter oder familiärer Situation. Dies sei für die Kinder eine zusätzliche Belastung und für die Eltern eine erschwerte Organisation des Alltags. Sie verweisen auf:
1. Nachweislich steigende Schülerzahlen
2. Gebiet Sand besonders vom Wachstum betroffen
3. Fehlende Gleichbehandlung beider Schulstandorte
Der Gemeinderat verweist auf den gesetzlichen Auftrag, dem gemäss mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz die kommunalen Schulträger seit dem Schuljahr 2024/25 verpflichtet seien, für Schulkinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Primarschule bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten.
Die Schule Schmerikon komme der Verpflichtung durch die Tagesstruktur in der «Villa Kunterbunt» nach. Für den Weg zwischen Betreuungs- und Beschulungsort für ein Kind sei die Zumutbarkeit massgebend aufgrund der Länge oder der Gefährlichkeit. Es bestehe jedoch kein Anspruch auf den Transport durch den Schulträger zum schulergänzenden Angebot, da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt. Der Gemeinderat erachte zudem den Weg vom Schulhaus Sand zur Villa Kunterbunt mit einer Länge von 980 m als zumutbar, zumal auch die Kantonsstrasse nicht überquert werden muss. Dieser Grundsatz gelte jedoch nicht für alle Schülerinnen und Schüler. Für die Kindergartenkinder und allenfalls die ersten Klassen der Primarstufe sei ein Schülertransport in Erwägung zu ziehen.
Unabhängig davon wäre jedoch zu prüfen, am Standort Sand ein Betreuungsangebot einzurichten, wobei hierfür eine vertiefte Abklärung nötig betreffend Bedarf, Nutzen und Kosten, vor allem in Zeiten der Finanzknappheit der öffentlichen Hand wäre. Dafür stünden Bundesbeiträge an die Planungskosten von Projekten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen, zur Verfügung. Aufgrund fehlendem Budget, den schwierigen Finanzperspektiven und der geringen Personalressourcen will der Gemeinderat, bis auf die Frage eines möglichen Schülertransportes, nicht auf die Anfrage eintreten.
- die Beschaffung von 60 Laptops inkl. Hülle und Garantieverlängerung zum Preis von CHF 49’904.00 inkl. MwSt. bei der Firma Bechtle direct AG beschlossen sowie dem Leasing über die Firma CHG für drei Jahre bzw. rund 40 Monaten zugestimmt. Im Budget wurden ursprünglich nur 40 Geräte eingestellt. Per Sommer 2025 kommt aber ein grosser Jahrgang, welcher bereits aktuell in drei Klassen geführt wird, in die 5. Klassenstufe. Dies blieb unberücksichtigt. Gleichwohl kann der budgetierte Betrag von CHF 7’500 für das Leasing 2025 eingehalten werden.
Im Weiteren hat er die Beschaffung von 40 Dockingstations, Tastaturen und Mäuse zum Preis von CHF 6’032.80 inkl. MwSt. bei der Firma digitec AG beschlossen. Die 40 Einheiten für die Schule Schmerikon werden gemäss Budget gekauft. Die Lehrkräfte haben sich bereit erklärt, auf den Ersatz der bereits in die Jahre gekommenen Monitore (6+–Jahre Einsatzdauer) aus Spargründen zu verzichten. Durch diesen Verzicht wird der Budgetbetrag um rund CHF 18’000.00 entlastet. Grundlage für die IT Beschaffung der Schule ist das Medien- und Hardwarekonzept, welches durch den Gemeinderat beschlossen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
- die Zusammenstellung der Lektionen aus dem ICT-Bereich der Schule zustimmend zur Kenntnis genommen und verdankt. Demgemäss sind insgesamt 15 Entlastungslektion je Schuljahr vorgesehen.
- auf Antrag der Schuldirektion das überarbeitete Sonderpädagogikkonzept der Schule Schmerikon genehmigt. Die Schulen sind beauftragt, Sonderpädagogikkonzepte zu erlassen bzw. diese jeweils an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Gemeinderat hatte letztmals mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 das Sonderpädagogikkonzept 2.0 erlassen und dem Bildungsdepartement bzw. Amt für Volksschule eingereicht, welches es mit Schreiben vom 19. November 2019 genehmigte. Das überarbeitete Konzept wird erneut dem Amt für Volksschule zur Genehmigung unterbreitet.
Die Konzeptüberarbeitung erfolgte unter der Leitung von Schulleiterin Anita Allenspach in zwei Arbeitsgruppensitzungen mit Vertretung aus Kindergarten, Primarschule, Oberstufe, Schulische Heilpädagogik und Schulleitungen. Hierbei wurde das ganze bestehende Konzept diskutiert, wobei lediglich punktuelle Anpassungen vorgenommen werden mussten.
- die Auszahlung der Vereinsbeiträge auf der Grundlage der neuen Richtlinie genehmigt. An der Terminkonferenz im November 2024 war den Vereinen die Richtlinien präsentiert und das Antragsverfahren erklärt worden. Diverse Vereine haben, gestützt auf die Richtlinien, Beiträge beantragt. Der Gemeinderat hat anlässlich der Budgetierung diverse Beiträge ins Budget 2025 aufgenommen. Die Bürgerschaft hat das Budget 2025 an der Bürgerversammlung vom 31. März 2025 bewilligt. Gegen die Versammlung bzw. das Ergebnis wurde keine Beschwerde erhoben, sodass u.a. der Zustimmungsbeschluss zum Budget in Rechtskraft erwachsen ist. Der Gemeinderat hatte an seiner Sitzung vom 6. Mai 2025 diverse Beiträge zur Zahlung freigegeben. In der Zwischenzeit haben verschiedene Vereine zusätzliche Unterlagen für bereits budgetierte Beiträge eingereicht. Der Gemeinderat hat nun weitere Beiträge zur Zahlung freigegeben:
Die Sportschützen, der STV Schmerikon, der Männerchor Virokantas und der Rölliclub.
Die Frauengemeinschaft konnte ihr 100-jähriges Jubiläum feiern; aus diesem Grund wurde bereits der reglementarisch zustehende Jubiläumsbeitrag von CHF 1’000 ausbezahlt. Aufgrund des Jubiläums wurde die Hauptversammlung vom 23. Mai 2025 grösser gestaltet. An die Mehrkosten werden CHF 1’500 beigetragen.
Im Weiteren wird der Frauengemeinschaft der alljährliche Infrastrukturbeitrag von CHF 5’000 an die Mietkosten der Spielgruppe ausbezahlt.
Der FC Schmerikon hat dem Gemeinderat in einer separaten Besprechung einen Infrastruktur beitrag von CHF 82’000 beantragt. Dieser Beitrag wird hauptsächlich für den Unterhalt der Rasenflächen, des Gebäudes und der Maschinen benötigt. Während andere Vereine in sauberen und unterhaltenen Hallen trainieren können, muss der FC seine Rasenflächen, das Gebäude und die zugehörigen Maschinen selber unterhalten.
Der Gemeinderat veranlasst die Auszahlung des budgetierten Infrastrukturbeitrages von CHF 82’000 abzüglich der bereits getätigten Akontozahlung von CHF 25’000. Der Jugendförderbeitrag von CHF 5’700 wurde bereits ausbezahlt.
- den Vorstoss der «Turnerfamilie» zum Zustand der Schmerkner Sportanlagen bzw. der Schulturnhallen beraten. Die «Turnerfamilie», der Zusammenschluss aller Schmerkner Turnvereinen hat im vergangenen Jahr eine Zustandsaufnahme der Sportanlagen bzw. der Schulturnhallen vorgenommen und einen Bericht verfasst, der nach Vorberatung in der Kommission für Kultur und Sport nun dem Gemeinderat vorliegt. Die Kommission stellt fest, dass seit dem Bau der Infrastrukturen (Turnhallen, Clubhaus FC etc.) der Unterhalt oder die Bereitstellung einer zeitgemässen Ausstattung vernachlässigt worden sei. In den nächsten Jahren werde auch das Hallen- und Seebad ein Thema, aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Anlage und des Erneuerungs- bzw. Investitionsbedarfs. Es fehle zudem an einer Strategie, sodass die Thematik im Gemeinderat eingebracht werde, um einen möglichen politischen Entscheid für die Erarbeitung einer Planung zu erwirken. Angeregt wird im Weiteren, dass auch die zur Truppenunterkunft zugehörigen Garderoben im OSS ebenfalls zur Nutzung verfügbar gemacht würden.
Der Gemeinderat stellt in Aussicht, dass die im Bericht aufgeführten Infrastruktur-Schwachstellen, welche bei Benützung Verletzungen nach sich ziehen könnten, als Sofortmassnahme zu beheben sind. Im Sinne der Werkeigentümerhaftung könnte die Politische Gemeinde bei Unfällen zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Gemeinde Schmerikon erwartet in den nächsten 20 Jahren ein massvolles Wachstum. Die Sportinfrastrukturen weisen aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters Investitions- und Erneuerungsbedarf aus hinsichtlich Ausstattung. Ein Dauerthema ist die Verfügbarkeit der Turnhallen. Im Hinblick auf den Handlungsbedarf im Hallen- und Seebad ist angezeigt, auch die Turnhallen und Aussenplätze in die Planung miteinzubeziehen und ein Zielbild für die nächsten bspw. 15 Jahre auszuarbeiten. Für die Mitwirkung sind Sporttreibende aus der Bevölkerung, die Schule und die Vereine zu gewinnen.
Die finanzielle Situation der Gemeinde ist derzeit angespannt und in den kommenden Jahren sind Steuerfusserhöhungen unausweichlich. Nebst weiteren grossen Investitionsvorhaben ist es fraglich, ob die Realisierung von Infrastrukturbauten für Sport und Kultur Platz hat. Nichtsdestotrotz ist eine Planung vorzunehmen, um eine Aussage machen zu können über den aktuellen Zustand und den zukünftigen Bedarf inkl. der bei Aus- und Neubauten zu erwartenden Investitionen. Im Hinblick auf das Budget 2026 sind die Aufwendungen für eine Fachplanung vorzusehen.
- Kenntnis genommen von der Machbarkeitsstudie eines Geh-/Radwegs Schmerikon – Rapperswil-Jona und der darin beinhalteten Feststellung, dass unbesehen der Varianten für den Strandweg im Abschnitt Schmerikon keine Lösung angestrebt wird. Eine durchgehende Asphaltierung des Strandwegs auf dem Abschnitt Oberbollingen – Schmerikon lehnt er ab. Die Maximal-Variante mit einem separaten Geh-/Radweg zwischen Buech und Oberbollingen sieht er nur in Verbindung mit einer Weiterführung von Radstreifen auf dem Kantonsstrassen-Abschnitt Oberbollingen – Schmerikon mit Temporeduktion.
Im Rahmen des 17. Strassenbauprogrammes wird die Kantonsstrasse/Seestrasse totalsaniert. Auf der Kantonsstrasse gibt es heute keine separate oder markierte Veloinfrastruktur. Eine Machbarkeit eines Geh- und Radweges entlang der Kantonsstrasse Schmerikon – Rapperswil-Jona wurde deshalb geprüft. Diese hat der Kanton St. Gallen im März 2025 Vertretenden der Stadt Rapperswil-Jona und der Gemeinde Schmerikon präsentiert. Das Velonetz für den Alltag- und den Freizeitverkehr verläuft heute deckungsgleich auf dem Strandweg. Dieser entspricht aufgrund seiner schmalen Breite, des Belags und des hohen Fussverkehrsaufkommens nicht der idealen Wegführung für den Veloverkehr.
Insgesamt wurden drei Varianten vertieft:
– Variante 1: ausschliesslich Strandweg; ca. CHF 700’000.-;
– Variante 2: Geh-/Radweg entlang Kantonsstrasse zwischen Buech und Bollingen; Strandweg Bollingen
– Schmerikon; ca. CHF 4’500’000.–;– Variante 3: Geh-/Radweg entlang Kantonsstrasse zwischen Buech und Oberbollingen; Strandweg Oberbollingen – Schmerikon; ca. CHF 8’500’000.–.
Einzig im Abschnitt Oberbollingen – Schmerikon sind aus geometrischen Gründen die Voraussetzungen für einen separaten Geh-/Radweg nicht gegeben. Daher sind auf dem Gemeindegebiet Schmerikon alle drei Varianten identisch. Für die Auswertung und den Vergleich der Varianten wurden unterschiedliche Kriterien geprüft. Die Variante 1 «Strandweg» schliesst bei der Bewertung am besten ab und der Kanton empfiehlt, diese Variante weiterzuverfolgen.
Der Gemeinderat teilt die Einschätzung, dass die bestehende Infrastruktur am Strandweg im Abschnitt Schmerikon ungenügend bis mangelhaft ist. Dies ist begründet durch die weitestgehend ungenügende Breite, den unversiegelten Belag und insbesondere durch das Konfliktpotenzial zwischen den Parkfeldern am Ziegelhof und bei der Helbling Werft sowie den fehlenden Sichtweiten bei den Wochenendhäusern beim Ziegelhof. Eine Veränderung dieser Situation ist nur schwer und mit ganz erheblichen Eingriffen in die Eigentumsrechte der Anstösser möglich.
Im Weiteren beurteilt der Gemeinderat die am einfachsten umzusetzende Massnahme, die durchgehende Asphaltierung zudem kritisch. Für Fussgänger sind versiegelte Oberflächen unattraktiv, die Wärme-Abstrahlung an heissen Tagen ist erheblich grösser und die Geschwindigkeit der Velofahrenden nimmt zu, womit der Konflikt der beiden Nutzergruppen erhöht statt entschärft wird.
Da langfristig mit einer weiteren Zunahme des Freizeitverkehrs zu Fuss und zu Rad zu rechnen ist, muss die Trennung der Nutzergruppen daher das Fernziel sein. Insofern ist die Maximal-Variante 3 in Verbindung mit einem Fahrverbot für Velos auf dem Strandweg nachvollziehbar. Konsequenterweise müsste bei dieser Variante die ablehnende Haltung der Kantonspolizei zu einer Temporeduktion der Kantonsstrasse auf 50 km/h zur Umsetzung eines Kernfahrbahnkonzeptes im Abschnitt Oberbollingen bis Ortseinfahrt beseitigt werden, um die Weiterführung nördlich der Bahnlinie zu ermöglichen.
- im Rahmen einer Vernehmlassung des Amtes für öffentlichen Verkehr (AöV) zustimmend Stellung genommen zu einem möglichen zukünftigen neuen Nachtnetz für die Region Zürichsee-Linth, welches in Zusammenarbeit der Region Zürichsee-Linth und dem AöV mit dem Planungsbüro Infras erarbeitet wurde.
Als Herzstück des neuen Nachtangebotes wird eine Nacht-S-Bahn zwischen Rapperswil und Lichtensteig jeweils für die Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag vorgeschlagen. Fünf Nachtbuslinien sorgen für eine attraktive Feinerschliessung. Nicht alle Nachtangebote erfüllen die gesetzlichen Vorgaben betreffend Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund sind teilweise zusätzliche finanzielle Beiträge Dritter durch die Gemeinden zu leisten, damit der Kanton das neue Nachtangebot bestellen kann. Konkret würde der Mehraufwand der politischen Gemeinde Schmerikon rund CHF 7’400 je Jahr betragen. Aktuell wendet die Gemeinde rund CHF 280’000 je Jahr für den öffentlichen Verkehr auf.
Der Vergleich zwischen dem heutigen und dem möglichen künftigen Angebot sieht für die Gemeinde Schmerikon wie folgt aus:
Angebot 2025
2 Kurse Rapperswil-Schmerikon (Bus) Jeweils ab Rapperswil 01:54 und 03:10 via Jona – Eschenbach – Schmerikon – Uznach – Kaltbrunn – Gommiswald – Ricken – St. Gallenkappel – Eschenbach – Jona – Rapperswil
Angebot 202x
4 Kurspaare Rapperswil-Schmerikon-Lichtensteig (Bahn) jeweils ab Rapperswil 01:01, 02:01, 03:01 und 04:01 via Blumenau – Schmerikon – Uznach – Kaltbrunn – Wattwil – Lichtensteig und umgekehrt ab Lichtensteig 01:32, 02:32, 03:32 und 04:32
Feinerschliessung Schmerikon – Uznach – Uetliburg und zurück mit Bus jeweils ab Schmerikon 00:13, 01:13, 02:13 und 03:13
- das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen der Politischen Gemeinde Schmerikon und den Gebührentarif (Stand März 2025) sowie eine Vereinbarung mit Hardegger Kaminfeger GmbH in zweiter Lesung beraten und genehmigt. Die Ratskanzlei wird eingeladen, das fakultative Referendum des Reglements, in Koordination mit der Gemeinde Uznach, durchzuführen. Der zweiten Lesung ist eine Vernehmlassung bei den vom Reglement betroffenen Anspruchsgruppen vorausgegangen.
- der ERR AG, St. Gallen, den Auftrag erteilt, die Schutzverordnung zum Richtpreis von CHF 18’300.00 (exkl. MwSt.) zu überarbeiten und die Arbeiten der Verfahrensbegleitung nach Aufwand durchzuführen.
Bereits 2012 hatte der Gemeinderat die Überarbeitung der Schutzverordnung aus dem Jahr 1998 durch die tsp raumplanung (heute suisseplan AG) in Begleitung einer internen Kommission, in Auftrag gegeben. Die hierbei erarbeitete Schutzverordnung wurde nach einer kantonalen Vorprüfung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und am 17. Dezember 2015 erlassen. Sie lag öffentlich vom 13. Januar bis 11. Februar 2016 auf. Es gingen diverse Einsprachen ein.
Unter Berücksichtigung der Einsprachen nahm der Gemeinderat am 11. September 2018 eine überarbeitete Version der neuen Schutzverordnung zustimmend zur Kenntnis und unterbreitete ihn erneut den kantonalen Fachstellen zur Vorprüfung. Aus dieser Vorprüfung 2019 wurde seitens der kantonalen Denkmalpflege das zwingende Anliegen formuliert, ein neues Inventar der Kulturobjekte zu erstellen. Letztlich verzögerten sich die Arbeiten, weil auch das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) mit neuen Schutzmodellen zu berücksichtigen war. Der Gemeinderat widerrief daher am 7. Dezember 2021 letztlich die 2015 erlassenen Schutzverordnung und beschloss diese erneut zu überarbeiten.
Auf der Grundlage der Inventare der Kulturgüter vom 10. Februar 2020, demjenigen für Natur- und Landschaftsschutz vom 28. Oktober 2022 sowie ersten Entwürfen des Schutzverordnungsplans, Teilbereich Natur- und Landschaftsschutz, und des Schutzverordnungsreglements vom 14. August 2023 soll nun die Schutzverordnung durch ERR finalisiert werden.
- festgestellt, dass das fakultative Referendum zum Teilzonenplan Härti nicht ergriffen wurde und der zuständigen kantonalen Amtsstelle zur Genehmigung unterbreitet werden kann.
Durch die Teilzonenplanänderung werden rund 2 Hektaren an der östlichen Allmeindstrasse von der Industrie und Gewerbezone in die Industriezone überführt. Betroffen hiervon sind Grundstücke der Ortsgemeinde Schmerikon und der Wild & Küpfer AG.
Der Gemeinderat hat sich an fünf Sitzungen mit der Teilzonenplanänderung Härti befasst. Anlass für die Teilzonenplanänderung, trotz laufendem Prozess für die Gesamtrevision der Rahmennutzungsplanung, ist die strategische Planung der Wild & Küpfer AG für eine Betriebserweiterung und ihrem Zeitplan der Realisierung, um einerseits den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, und andererseits um im Markt zu bestehen und sich weiterhin erfolgreich auf dem bereits hohen Niveau zu positionieren.
Die Teilzonenplanänderung wurde in der Zeit vom 2. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Nach Ablauf der Frist konnte festgestellt werden, dass keine Eingaben erfolgt sind. Darauf folgend wurde der Teilzonenplan öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat vom 6. März 2025 bis 4. April 2025 stattgefunden. Während dieser Frist sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Beschluss vom 24. April 2025 hat der Gemeinderat den Teilzonenplan verabschiedet zur Durchführung des fakultativen Referendums. Dieses wurde öffentlich bekannt gemacht und eine Frist zur Ergreifung des Referendums eingeräumt vom 2. Juni bis 11. Juli 2025. Das Referendum wurde nicht ergriffen, sodass der Teilzonenplan zur Genehmigung eingereicht werden kann.