im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 und 139 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgek. PBG).
Bauherrschaft:
Julissa und Patrick Züger, Aubrigstrasse 3, 8716 Schmerikon
Projektverfasser:
Ramseier Architektur, Städtchen 21, 8730 Uznach
Bauvorhaben:
Abbruch Wintergarten, neuer Anbau an Einfamilienhaus Assek. Nr. 1464 und Ersatz Pellet-Heizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
Lage:
Grundstück-Nr. 1224, Aubrigstrasse 3
Auflage:
3. bis 16. November 2026 im Gemeindehaus, 3. OG
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des PBG sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.