im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 und 139 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgek. PBG).
Bauherrschaft:
Philipp Sauter, Pfannenstielstrasse 12, 8706 Meilen
Projektverfasser:
Bruhin + Partner Architektur und Planungs AG, Römerstrasse 2a, 8856 Tuggen
Bauvorhaben:
Abbruch bestehendes Einfamilienhaus und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten
Lage:
GS-Nr. 1153, St. Gallerstrasse 1, 8716 Schmerikon
Auflage:
6. bis 19. November 2026 im Gemeindehaus, 3. OG
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des PBG sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.