Im Frühjahr 2027 werden Gräbern und Urnennischen nach Ablauf der Grabesruhe auf dem Friedhof Schmerikon aufgehoben.
Vorgesehen ist die Aufhebung von
- Erdreihengräber des Grabfeldes 01.07 von Personen, die vor dem 31. Dezember 2006 verstorben sind und keine später bestatteten Urnen enthalten, deren Grabesruhe nicht abgelaufen ist,
- ausgewählten Familiengräber, deren Mietzeit abgelaufen sind und die Grabesruhe aller Bestatteten abgelaufen ist,
- Urnennischen von Personen, die vor dem 31. Dezember 2013 verstorben sind und die keine später bestatteten Urnen enthalten.
Die acht Erdreihengräber und drei Urnennischen werden im Frühjahr 2027, vor Ostern geräumt. Die fünf Familiengräber werden geräumt, sofern keine Mietzeitverlängerung vereinbart wird,
Die Angehörigen sind gebeten bis zum 5. März 2027 Grabutensilien, die sie behalten wollen, zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Werkdienst die Gräber räumen und die Grabutensilien entsorgen. Mit Zustimmung der Angehörigen werden einzelne Grabsteine belassen.
Die Angehörigen der Verstorbenen werde über die Aufhebung der Grabesruhe informiert, soweit die Adressen ausfindig gemacht werden können.